Wegen „Schwarzfahren” im Gefängnis? – Das soll in Wiesbaden nicht mehr der Fall sein

Noch immer gehen Menschen für den vergleichsweise harmlosen Delikt des Fahrens ohne Fahrscheins ins Gefängnis. Wenn Fahrgäste ohne Fahrschein erwischt werden, müssen sie das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro bezahlen. Da Fahren ohne Fahrschein jedoch einen Straftatbestand darstellt, kann für das Vergehen ein Strafantrag gestellt werden, was zur Folge hat, dass man eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss, wenn man die 60 Euro nicht bezahlen kann.

Diese Problematik betrifft vor allem armutsbetroffene Menschen, was eine unverhältnismäßige Strafe für den eher geringen, durch das Fahren ohne Fahrschein, entstandenen Schaden darstellt. Dieser Meinung ist auch die Rathauskooperation aus Grünen, SPD, Linken und Volt, weshalb die Volt-Fraktion zusammen mit ihren Partnern in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02. November 2023 beschlossen hat, dass in Zukunft auf einen Strafantrag bei Erschleichung von Beförderungsleistungen verzichtet werden soll.

Strafanträge stellen Belastung für Behörden und Gerichte dar

Die Bearbeitung von Strafanträgen in Folge von „Schwarzfahren” ist zudem eine Belastung für Behörden und Gerichte, die nicht notwendig ist. Ebenfalls kostet der Aufenthalt eines Häftlings im Gefängnis den Staat viel Geld, welches an anderer Stelle besser verwendet werden könnte. Daher wird die ESWE Verkehr durch den Beschluss angewiesen, in Zukunft auf das Stellen eines Strafantrags zu verzichten.

Trotzdem haben die Verkehrsunternehmen – in Wiesbaden die ESWE Verkehr – selbstverständlich einen Anspruch auf das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro, denn das Fahren ohne Fahrschein bleibt natürlich weiterhin verboten. Allerdings soll dieser Anspruch über ein zivilrechtliches, anstelle eines strafrechtlichen Verfahrens verfolgt werden.

Mobilitätspolitischer Sprecher der Volt-Fraktion begrüßt den Beschluss

„Der Verzicht auf einen Strafantrag beim Fahren ohne Fahrschein ist eine sinnvolle Maßnahme, welche die Verhältnismäßigkeit herstellt und zudem unsere Behörden entlastet. Gleichzeitig wird der Delikt weiterhin zivilrechtlich verfolgt.” (Daniel Weber, mobilitätspolitischer Sprecher der Volt-Fraktion Wiesbaden)

(Foto von Kindel Media)