In der vergangenen Stadtverordnetenversammlung wurde der sogenannte Wiesbaden-Bonus verabschiedet. Hierbei handelt es sich um eine Zahlung in Höhe von 100€ an Schüler*innen, Studierende und Auszubildende, die in Wiesbaden ihren Erstwohnsitz anmelden. Mitinitiiert wurde der Wiesbaden-Bonus von der Volt-Fraktion bereits im November des vergangenen Jahres im Rahmen der Haushaltsverhandlungen gemeinsam mit den Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Die Linke . „Wir wollen dieser Zielgruppe einen größeren Anreiz zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Wiesbaden bieten. Das lohnt sich nicht nur für die Empfänger*innen, sondern auch für die Stadt. Die gestiegene Einwohnerzahl wird beispielsweise beim Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt und sorgt so für mehr finanzielle Zuweisungen durch das Land“, erläutert Achim Sprengard, Fraktionsmitglied und finanzpolitischer Fachsprecher der Volt-Fraktion. “Hierdurch können wir Mehreinnahmen erzielen, die über die Kosten des Wiesbaden-Bonus hinausgehen. Ob die erhoffte Wirkung eintritt, werden wir nach einer ersten Laufzeit jeweils zum Jahresende 2022 und 2023 überprüfen”, so Sprengard weiter.
Antragsberechtigte für den Wiesbaden-Bonus
Der Bonus wird einmalig auf Antrag bei der Erstanmeldung eines eigenständigen Hauptwohnsitzes an Schüler*innen, Studierende und Auszubildende in Vollzeit vergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob alleine gewohnt wird, in Wohngemeinschaften oder zusammen mit dem oder der Partner*in. Der Ort der Schule, Ausbildungsstätte, Universität oder der Fachhochschule ist für den Bonus ebenfalls unerheblich. So können beispielsweise auch Studierende der Universität Mainz den Bonus erhalten, falls sie ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden anmelden.