Stellenausschreibung Dezernent*in

In der Landeshauptstadt Wiesbaden ist nach § 65 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zum 01.07.2023 die Stelle eines*einer Hauptamtlichen Beigeordneten (Stadträtin/Stadtrat) zu besetzen. In einer politischen Kooperation mit  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE hat Volt das Vorschlagsrecht für diese Position. Die Wahlzeit beträgt 6 Jahre. 

Vorbehaltlich der Rechte des Oberbürgermeisters nach §70 (HGO) ist geplant, dem*der Dezernent*in die Zuständigkeit für die Bereiche des Amtes für Statistik und Stadtforschung, des Ordnungsamtes, des Smart City Projektes, eines (noch einzurichtenden) zentralen Fördermanagements sowie den städtischen IT-Dienstleister Wivertis zuzuweisen. 

Die Besoldung richtet sich nach dem geltenden Besoldungsrecht, auf Grundlage des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) in Verbindung mit der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV, HE) nach der Besoldungsgruppe B7. In einer gemeinsamen politischen Vereinbarung hat sich die Kooperation darauf geeinigt, dass das Dezernat in Teilzeit (50%) besetzt werden soll.

Gesucht wird eine Person, die über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt:  

  • Hohe Fachkompetenz in den (geplanten) inhaltlichen Zuständigkeitsbereichen des Dezernats 
  • Erfahrung in der Kommunalpolitik und -verwaltung; hierbei sind einschlägige Kenntnisse der Landeshauptstadt Wiesbaden von Vorteil, aber keine Bedingung 
  • Erfahrung in der Personalführung und Leitung 
  • Sicheres und selbstbewusstes Auftreten in Gremien, Medien und Öffentlichkeit 
  • Kommunikationsstärke, Kollegialität, Innovationsfreude, Eigeninitiative, Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungserfahrung 
  • Hohe Belastbarkeit und Bereitschaft zur Arbeit an Abenden und Wochenenden 
  • Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit Partei und Fraktion 
  • Große inhaltliche und persönliche Nähe zu den Kernanliegen von Volt 

Als Dezernent*in erwartet Sie unter anderem folgendes:

  • flexibles und eigenständiges Arbeiten
  • ein attraktiver Arbeitsplatz 
  • die Möglichkeit, Wiesbaden nachhaltig zu verbessern und zu gestalten

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen/Unionsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht von der Wählbarkeit nach § 31 oder § 32 Abs. 2 HGO ausgeschlossen sind. 

Die Besetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der politischen Gremien.

Bewerbungen sind mit Lebenslauf und Motivationsschreiben bis zum 31. Januar 2023 per E-Mail an wiesbaden@voltdeutschland.org einzureichen.